Notüberlauf — StormWater Solutions

Ein Notüberlauf ist eine Ablaufeinrichtung, die Wasser aus einer Entwässerungsanlage kontrolliert abführt, sobald deren Bemessungsgrenze überschritten ist und der reguläre Ablauf nicht mehr ausreicht. Er ist an Regenrückhaltebecken, unterirdischen Speichern, Versickerungsanlagen, Zisternen und an Flachdächern erforderlich, weil seltene Starkregen die Bemessungsereignisse übertreffen können. Ohne Notüberlauf staut sich das Wasser unkontrolliert zurück, dringt in Gebäude ein oder beschädigt das Bauwerk selbst. Für die Dachentwässerung schreibt DIN 1986-100 eine Notentwässerung vor; auf Grundstücksebene verlangt dieselbe Norm unter bestimmten Voraussetzungen einen Überflutungsnachweis. Entscheidend ist, wohin das überlaufende Wasser fließt: Der Überflutungsweg muss schadlos und planerisch festgelegt sein.

Funktion des Notüberlaufs in der Regenwasserbewirtschaftung

Jede Anlage zur Regenwasserbewirtschaftung wird für ein definiertes Bemessungsereignis ausgelegt, etwa einen Regen mit fünf- oder zehnjähriger Wiederkehrzeit. Darüber hinausgehende Ereignisse sind nicht ausgeschlossen, sondern nur seltener, und durch die Zunahme von Starkregen rücken sie stärker in den Fokus. Der Notüberlauf trennt den bemessenen Betrieb vom Überlastfall: Bis zum Erreichen des Stauziels arbeitet die Anlage regulär über Drossel, Versickerung oder Pumpe, darüber springt der Notüberlauf an und begrenzt den Wasserstand. Damit schützt er zunächst die Anlage selbst, etwa die Dammkrone eines Erdbeckens vor Überströmen und Erosion oder einen unterirdischen Speicher vor Rückstau in Zulaufleitungen und angeschlossene Gebäude. Zugleich lenkt er das Überschusswasser auf einen vorbestimmten Weg. Ein Notüberlauf ersetzt weder ausreichendes Speichervolumen noch eine funktionierende Drossel; er ist die letzte Sicherheitsebene eines Systems, das auch im Überlastfall vorhersehbar reagieren soll.

Notüberlauf an Rückhalte-, Versickerungs- und Zisternenanlagen

Die konstruktive Ausbildung richtet sich nach Anlagentyp und Einbausituation. Gemeinsam ist allen Varianten, dass die Überlaufschwelle oberhalb des Bemessungswasserstands liegt und das Wasser im freien Gefälle oder über eine gesicherte Leitung abgeführt wird.

Anlage Ausführung des Notüberlaufs Ableitungsziel
Offenes Regenrückhaltebecken befestigte Überlaufschwelle oder Hochwasserentlastung im Damm Vorfluter oder schadlos überflutbare Fläche
Unterirdischer Stauraum oder Speicher Überlaufwehr im Drosselschacht, getrennt von der Drosselleitung Kanal, Vorfluter oder Oberfläche nach Genehmigung
Rigole und Sickeranlage Überlauf im Zulauf- oder Kontrollschacht Mulde, Grünfläche oder Kanal
Zisterne Überlauf mit Geruchverschluss und Rückstausicherung Versickerungsanlage oder Kanal

Bei Anschluss an den öffentlichen Kanal ist die Rückstauebene zu beachten, damit bei Überlastung des Netzes kein Wasser in die Anlage zurückdrückt; die Einleitung bedarf in der Regel der Zustimmung des Netzbetreibers.

Notentwässerung von Flachdächern nach DIN 1986-100

Für Flachdächer mit innenliegender Entwässerung fordert DIN 1986-100 in Verbindung mit DIN EN 12056-3 eine Notentwässerung zusätzlich zur Hauptentwässerung. Die Hauptentwässerung wird auf einen Bemessungsregen mit fünfjähriger Wiederkehrzeit ausgelegt; Haupt- und Notentwässerung zusammen müssen mindestens den hundertjährigen Regen der fünfminütigen Dauerstufe ableiten. Wesentliche Anforderungen sind:

  • Notüberläufe entwässern im freien Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen, nicht in die Grundleitung
  • die Ausführung erfolgt als Attikaüberlauf, Speier oder Notablauf mit erhöhter Anstauhöhe
  • die zulässige Wasseranstauhöhe auf dem Dach ist mit der Tragwerksplanung abzustimmen
  • Dachbereiche ohne Überlaufmöglichkeit nach außen, etwa Innenhöfe oder Sheddächer, erfordern gesonderte Lösungen

Ein häufiger Planungsfehler ist der Anschluss der Notabläufe an die Grundleitung: Ist diese bei Starkregen überlastet, fällt die Notentwässerung gerade dann aus, wenn sie benötigt wird. Notabläufe sind daher stets getrennt zu führen und regelmäßig zu kontrollieren.

Bemessung des Notüberlaufs und Überflutungsweg

Die hydraulische Leistung eines Notüberlaufs wird für den Abfluss bemessen, der bei gefüllter Anlage nicht mehr zurückgehalten werden kann. Bei Schwellen und Wehren wird die Überfallformel nach Poleni angesetzt, bei Rohrleitungen die Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des verfügbaren Gefälles; Verlegung durch Schwimmstoffe und Laub ist über Zuschläge oder großzügige Querschnitte zu berücksichtigen. Auf Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche ist nach DIN 1986-100 ein Überflutungsnachweis zu führen: Das Volumen aus der Differenz zwischen dem Regen mit mindestens dreißigjähriger Wiederkehrzeit und der Ableitungskapazität der Grundstücksentwässerung muss auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden können. Daraus ergibt sich der Überflutungsweg: Geländeneigungen, Borde, Mulden und Freiflächen werden so geplant, dass Wasser von Gebäudeöffnungen, Lichtschächten und Tiefgaragenzufahrten weggeführt wird. Notüberlauf und Überflutungsweg sind damit eine gemeinsame Aufgabe von Entwässerungs-, Freianlagen- und Gebäudeplanung.

Verwandte ViaCon-Lösungen

Unterirdische Rückhalteräume mit Drossel- und Notüberlaufschacht sind Teil der Lösungen zur Regenwasserrückhaltung; Speicher aus Stahl für Rückhaltung und Versickerung beschreibt die Seite ViaCon Storm Solutions, die Bauformen der Versickerung zeigt die Übersicht Versickerungssysteme. Vertiefend erläutern die Glossareinträge den Drosselschacht als üblichen Ort von Drossel und Überlauf, die Muldenversickerung als mögliches Ableitungsziel, den Starkregen als auslösendes Ereignis und den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100.

Häufige Fragen zum Notüberlauf

Wann braucht man einen Notüberlauf?

Ein Notüberlauf ist immer dann erforderlich, wenn eine Anlage Wasser speichert oder einstaut und ein Überschreiten ihres Bemessungsereignisses zu Schäden führen kann. Das betrifft Rückhaltebecken, unterirdische Speicher, Rigolen, Zisternen und Flachdächer mit innenliegender Entwässerung. Auch bei Versickerungsanlagen ist er fachlich geboten, da Starkregen die Versickerungsleistung kurzzeitig weit übersteigen. Fehlt er, staut das Wasser unkontrolliert in Gebäude oder Leitungen zurück.

Wie wird ein Notüberlauf bemessen?

Bemessen wird auf den Abfluss, der bei gefüllter Anlage nicht mehr zurückgehalten werden kann. Für Dächer gibt DIN 1986-100 den Ansatz vor: Haupt- und Notentwässerung zusammen müssen den hundertjährigen Regen der fünfminütigen Dauerstufe abführen. Bei Becken und Speichern wird die Überlaufleistung über Wehrformeln oder Rohrhydraulik ermittelt. Zuschläge für Verlegung durch Schwimmstoffe und ein festgelegter Überflutungsweg gehören zur Bemessung.

Was ist der Unterschied zwischen Drossel und Notüberlauf?

Die Drossel begrenzt im regulären Betrieb den Abfluss aus einer Rückhalteanlage auf den zulässigen Wert, etwa eine behördlich vorgegebene Abflussspende. Der Notüberlauf springt erst an, wenn das Speichervolumen ausgeschöpft ist, und verhindert ein unkontrolliertes Ansteigen des Wasserspiegels. Beide sitzen häufig im selben Drosselschacht, haben aber getrennte Funktionen und müssen hydraulisch unabhängig voneinander wirksam bleiben.

Darf ein Notüberlauf an den Kanal angeschlossen werden?

Bei der Dachentwässerung nach DIN 1986-100 nicht: Die Notentwässerung muss im freien Auslauf auf schadlos überflutbare Flächen erfolgen. Bei Rückhalte- oder Versickerungsanlagen ist ein Anschluss an Kanal oder Vorfluter möglich, sofern Netzbetreiber oder Wasserbehörde zustimmen und die Rückstauebene beachtet wird. Fachlich vorzuziehen ist eine Ableitung über die Oberfläche, weil der Kanal bei Starkregen meist selbst überlastet ist.