Ein Überflutungsnachweis ist der rechnerische Nachweis nach DIN 1986-100, dass das bei einem seltenen Starkregen auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser, das die Grundstücksentwässerung nicht mehr ableiten kann, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird. Er ist für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche zu führen und ergänzt die Bemessung der Grundleitungen, die auf ein deutlich häufigeres Regenereignis ausgelegt sind. Angesetzt wird mindestens ein 30-jährliches Regenereignis, dessen Regenspenden aus KOSTRA-DWD 2020 entnommen werden. Ergebnis ist ein Rückhaltevolumen, das auf Freiflächen, in Mulden oder in unterirdischen Speichern unterzubringen ist, ohne Gebäude und Nachbargrundstücke zu gefährden.
Wann ein Überflutungsnachweis erforderlich ist
Die Grundleitungen außerhalb von Gebäuden werden nach DIN 1986-100 in der Regel für ein 2-jährliches Berechnungsregenereignis bemessen. Bei selteneren, stärkeren Ereignissen ist das Leitungsnetz überlastet, und das nicht abgeleitete Wasser sammelt sich an der Oberfläche. Der Überflutungsnachweis zeigt, dass dieses Volumen kontrolliert auf dem eigenen Grundstück verbleibt. Für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche ist er verbindlich zu führen; bei kleineren Grundstücken kann ihn der Netzbetreiber oder die Genehmigungsbehörde im Einzelfall verlangen.
- große Dach- und Hofflächen von Gewerbe-, Logistik- und Industriegrundstücken
- Wohnanlagen und öffentliche Gebäude mit ausgedehnten Stellplatz- und Verkehrsflächen
- Grundstücke mit Gefälle zum Gebäude, tiefliegenden Eingängen oder Tiefgaragenzufahrten
- Einleitbeschränkungen durch den Netzbetreiber, bei denen zusätzlich ein Rückhalteraum für das gedrosselte System nachzuweisen ist
Für Grundstücke mit besonderem Schutzbedürfnis, etwa bei hohen Sachwerten unter Geländeniveau, kann eine größere Wiederkehrzeit als 30 Jahre vereinbart werden. Der Nachweis ersetzt nicht die Notentwässerung von Dachflächen, die getrennt zu bemessen ist.
Berechnung des Rückhaltevolumens im Überflutungsnachweis
Das Prinzip ist eine Volumendifferenz: Vom Regenvolumen des 30-jährlichen Ereignisses auf der gesamten befestigten Fläche wird das Volumen abgezogen, das die für das 2-jährliche Ereignis bemessene Entwässerung im gleichen Zeitraum ableiten kann. In der Form der DIN 1986-100 lautet die Beziehung V_Rück = [r(D,30) · A_ges − r(D,2) · (A_Dach · C_s,Dach + A_FaG · C_s,FaG)] · D · 60 / (10 000 · 1 000) in m³. Der erste Term wird ohne Abflussbeiwert angesetzt, also auf der sicheren Seite. Die Rechnung ist für mehrere Regendauern durchzuführen; maßgebend ist die Dauer mit dem größten Rückhaltevolumen.
| Größe | Bedeutung | Einheit |
|---|---|---|
| r(D,30) | Regenspende der Dauer D bei 30-jährlicher Wiederkehrzeit | l/(s·ha) |
| r(D,2) | Regenspende der Dauer D bei 2-jährlicher Wiederkehrzeit, Bemessungsregen der Grundleitungen | l/(s·ha) |
| A_ges | gesamte befestigte Fläche des Grundstücks | m² |
| A_Dach, A_FaG | Dachflächen sowie befestigte Flächen außerhalb von Gebäuden | m² |
| C_s, D | Spitzenabflussbeiwert der jeweiligen Fläche und Regendauer | – bzw. min |
Unterbringung des Volumens auf dem Grundstück
Das berechnete Volumen muss so zurückgehalten werden, dass weder Gebäude noch Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen geschädigt werden. Geeignet sind zunächst Flächen, die ohnehin vertieft liegen oder sich mit geringem Aufwand profilieren lassen: Grünflächen und Mulden, Parkplätze mit begrenzter Einstauhöhe oder Hofflächen mit Borden und Schwellen. Für jede Fläche sind Einstauhöhe, Fließweg und Höhe der Gebäudeöffnungen gegeneinander abzugleichen, damit das Wasser nicht über Lichtschächte, Türen oder Rampen eindringt.
Reicht die Oberfläche nicht aus, werden unterirdische Speicher eingesetzt, etwa Rohr- und Tankspeicher aus Stahl, Beton oder Kunststoff. Sie nehmen das Volumen über Einläufe oder Überlaufschwellen auf und entleeren sich gedrosselt in das Netz. Bei Ereignissen jenseits der Nachweisgrenze muss ein definierter Notüberlauf oder Fließweg vorhanden sein, der das Wasser schadlos abführt. Rückhaltevolumen nach Einleitbeschränkung und Überflutungsvolumen dürfen in einem Bauwerk kombiniert werden, sind aber getrennt nachzuweisen.
Datengrundlage KOSTRA-DWD 2020 und typische Fehler
Die Regenspenden für beide Wiederkehrzeiten werden aus dem Starkregenkatalog KOSTRA-DWD 2020 des Deutschen Wetterdienstes entnommen, der den Vorgänger KOSTRA-DWD 2010R abgelöst hat. Die Werte gelten für das Rasterfeld, in dem das Grundstück liegt; in vielen Regionen liegen sie über den bisherigen Ansätzen, sodass ältere Nachweise bei Umbauten zu überprüfen sind. KOSTRA weist zu jedem Wert einen Toleranzbereich aus, dessen Berücksichtigung mit Behörde und Netzbetreiber abzustimmen ist.
In der Praxis treten immer wieder dieselben Mängel auf. Häufig werden nur kurze Regendauern untersucht, obwohl das maßgebende Volumen bei großen Flächen und geringer Ableitungsleistung erst bei längeren Dauern entsteht. Ebenso werden Teilflächen vergessen, Abflussbeiwerte im ersten Term unzulässig abgemindert oder Einstauflächen ausgewiesen, deren Wasserspiegel über der Höhe von Gebäudeöffnungen liegt. Ein vollständiger Nachweis enthält deshalb einen Lageplan mit Teilflächen, Einstaubereichen, Höhenpunkten und Fließwegen sowie die tabellarische Berechnung über alle Regendauern.
Verwandte ViaCon-Lösungen
Unterirdische Speicherlösungen für das Rückhaltevolumen beschreibt die Seite Regenwasserrückhaltung; großvolumige Stahltanks für Rückhaltung, Versickerung und Hochwasserschutz finden Sie unter ViaCon Storm Solutions, gedrosselte Ableitung bei Einleitbeschränkungen unter Entlastung der Kanalisation. Fachlich ergänzend erläutern die Glossareinträge den Starkregen als auslösendes Ereignis, den Abflussbeiwert der Teilflächen, das Rückhaltebecken als klassisches Speicherbauwerk und den Notüberlauf für Ereignisse jenseits der Bemessung.
Häufige Fragen zum Überflutungsnachweis
Ab wann ist ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 erforderlich?
Verbindlich ist der Nachweis für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m². Bei kleineren Grundstücken kann ihn die Genehmigungsbehörde oder der Netzbetreiber verlangen, etwa bei Gefälle zum Gebäude, tiefliegenden Eingängen oder Tiefgaragenzufahrten. Er wird üblicherweise mit dem Entwässerungsantrag eingereicht und ist bei wesentlichen Änderungen der befestigten Flächen fortzuschreiben.
Welche Jährlichkeit wird beim Überflutungsnachweis angesetzt?
Mindestens ist ein 30-jährliches Regenereignis anzusetzen, dem das Volumen gegenübergestellt wird, das die auf ein 2-jährliches Ereignis bemessenen Grundleitungen ableiten können. Bei besonderem Schutzbedürfnis, etwa wertvollen Nutzungen unter Geländeniveau, kann eine größere Wiederkehrzeit vereinbart werden. Die Regenspenden für das Grundstück werden aus KOSTRA-DWD 2020 entnommen. Ältere Nachweise auf Basis von KOSTRA-DWD 2010R sollten bei Umbauten überprüft werden.
Wie wird das Rückhaltevolumen berechnet?
Für jede untersuchte Regendauer wird das Regenvolumen des 30-jährlichen Ereignisses auf der gesamten befestigten Fläche ermittelt und das Volumen abgezogen, das die Entwässerung beim 2-jährlichen Ereignis mit den Spitzenabflussbeiwerten der Teilflächen abführt. Die Differenz wird in m³ umgerechnet. Maßgebend ist das größte Volumen über alle betrachteten Regendauern, nicht automatisch die kürzeste Dauer.
Wo darf das Rückhaltevolumen gespeichert werden?
Zulässig sind alle Bereiche, in denen ein zeitweiliger Einstau keinen Schaden verursacht: Grünflächen, Mulden, Stellplätze und Hofflächen mit begrenzter Einstauhöhe sowie unterirdische Speicher. Der Wasserspiegel muss unter allen Gebäudeöffnungen liegen, und Wasser darf nicht unkontrolliert auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen abfließen. Fließwege und Notüberläufe sind im Lageplan darzustellen. Unterirdische Speicher entleeren sich nach dem Ereignis gedrosselt in das Netz.
