Die Schwammstadt ist ein Leitbild der wassersensiblen Stadtentwicklung, bei dem Niederschlagswasser dort zurückgehalten, gespeichert, verdunstet und genutzt wird, wo es anfällt, statt es rasch über die Kanalisation abzuleiten. Ziel ist ein doppelter Nutzen: geringere Überflutungsgefahr bei Starkregen und ein Wasservorrat für Vegetation und Verdunstungskühlung in Trockenperioden. Rechtlich stützt sich das Leitbild auf den Vorrang der ortsnahen Beseitigung nach § 55 Absatz 2 WHG; die technischen Grundlagen liefern DWA-A 102 und DWA-A 138, für die Überflutungsvorsorge DWA-M 119.
Prinzip Rückhalten, Speichern, Verdunsten und Nutzen
Das Leitbild kehrt die bisherige Entwässerungslogik um. Statt Abflussspitzen möglichst schnell aus dem Gebiet zu führen, wird der Niederschlag in einer Kette dezentraler Elemente aufgenommen, zwischengespeichert und verzögert abgegeben. Der Wasserhaushalt der Fläche wird dabei zum Bemessungsziel: Verdunstung, Versickerung und Direktabfluss sollen sich dem Zustand vor der Bebauung annähern, wie es die wasserhaushaltsbezogene Betrachtung nach DWA-A 102 vorsieht. Daraus folgen andere Planungsprioritäten. Frei- und Straßenräume werden als Rückhalte- und Retentionsflächen ausgebildet, Bäume erhalten durchwurzelbaren Raum mit Wasserzugang, und die Kanalisation übernimmt nur die Abflüsse, die dezentral nicht bewirtschaftet werden können. Der Überlastfall wird bewusst mitgeplant, indem oberflächige Notabflusswege festgelegt und von Bebauung freigehalten werden. Das setzt eine frühe Abstimmung zwischen Stadtplanung, Freiraumplanung, Tiefbau und Straßenbaulastträger voraus, weil Höhenlage, Bordhöhen und Gefällerichtung im öffentlichen Raum darüber entscheiden, ob Rückhalt und Notabfluss überhaupt umsetzbar sind.
Bausteine der Schwammstadt
Kein Element trägt das Konzept allein; wirksam wird es als Kette aus Entsiegelung, offener Ableitung, Speicherung und Nutzung. Die Bausteine unterscheiden sich darin, welchen Teil des Wasserhaushalts sie bedienen und nach welchem Regelwerk sie bemessen werden.
| Baustein | Wirkung im Wasserhaushalt | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Entsiegelung und wasserdurchlässige Befestigung | Verringert den Direktabfluss unmittelbar an der Quelle | DWA-A 102, Abflussbeiwerte der befestigten Flächen |
| Versickerungsmulde und Mulden-Rigolen-System | Rückhalt, Versickerung und Reinigung über die belebte Bodenzone | DWA-A 138 |
| Rigole und unterirdischer Speicherraum | Rückhalt großer Volumina bei geringem Flächenbedarf | DWA-A 138, für Rückhalteräume DWA-A 117 |
| Baumrigole | Bewässerung des Baumstandorts und Verdunstungskühlung | DWA-A 138, Vorgaben zum durchwurzelbaren Raum |
| Retentionsdach | Rückhalt und Verdunstung auf dem Gebäude | DIN 1986-100 für Dach- und Notentwässerung, Dachbegrünungsrichtlinien der FLL |
| Zisterne und Betriebswassernutzung | Nutzung des gespeicherten Niederschlags | DIN EN 16941-1 |
Zielwerte und Bemessungsgrundlagen
Als Zielgröße wird häufig genannt, rund 90 % des Jahresniederschlags ortsnah zu bewirtschaften und damit den natürlichen Wasserhaushalt weitgehend nachzubilden. Ein verbindlicher Grenzwert ist das nicht; maßgeblich sind die kommunalen Vorgaben und die wasserhaushaltsbezogenen Nachweise nach DWA-A 102, in denen die Kenngrößen für Verdunstung, Versickerung und Abfluss mit einem Referenzzustand verglichen werden. Für die Bemessung der einzelnen Anlagen gelten die üblichen Grundlagen: Niederschlagsstatistik nach KOSTRA-DWD 2020, Versickerungsanlagen nach DWA-A 138 mit dem Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens aus der Baugrunduntersuchung, Rückhalteräume nach DWA-A 117. Für Ereignisse jenseits des Bemessungsregens gibt DWA-M 119 das Vorgehen zur Risikobewertung und zur Festlegung von Schutzzielen vor. Erforderlich sind zudem belastbare Angaben zum höchsten Grundwasserstand und zu Altlasten, weil beide die Versickerung einschränken oder ausschließen können.
Rechtsrahmen und kommunale Umsetzung
Nach § 55 Absatz 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem wasserrechtliche oder sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Umgesetzt wird das kommunal über Entwässerungssatzung, Bebauungsplan und städtebauliche Verträge, in denen Festsetzungen zu Versiegelungsgrad, Rückhaltevolumen, Drosselabfluss und Dachbegrünung getroffen werden. Wirtschaftlich wirkt die gesplittete Abwassergebühr, weil die Niederschlagswassergebühr an die angeschlossene befestigte Fläche gebunden ist und Abkopplung, Entsiegelung oder Rückhalt die Gebührenlast senken können. Die Pflicht jeder Person, geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Hochwasserfolgen zu treffen, ergibt sich aus § 5 Absatz 2 WHG und betrifft auch Grundstückseigentümer. Für Planende folgt daraus, dass Nachweise zu Rückhalt, Notabfluss, Betrieb und Wartung bereits Teil des Genehmigungsverfahrens sind und nicht erst der Ausführungsplanung.
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Häufige Fragen zur Schwammstadt
Was unterscheidet die Schwammstadt von der klassischen Kanalisation?
Die klassische Siedlungsentwässerung führt Niederschlag möglichst schnell aus dem Gebiet ab und belastet damit Kanal und Vorfluter. Die Schwammstadt hält das Wasser in der Fläche zurück, lässt es versickern und verdunsten und gibt es verzögert ab. Der Kanal bleibt Teil des Systems, übernimmt aber nur den Anteil, der dezentral nicht bewirtschaftet werden kann.
Wie viel Niederschlag soll ortsnah bewirtschaftet werden?
In der Fachdiskussion wird häufig eine Größenordnung von rund 90 % des Jahresniederschlags genannt. Verbindlich ist dieser Wert nicht: Maßgebend sind die kommunalen Festsetzungen und der wasserhaushaltsbezogene Nachweis nach DWA-A 102, der Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Planungszustands mit einem Referenzzustand vergleicht. Örtliche Randbedingungen können den erreichbaren Anteil begrenzen.
Funktioniert das Schwammstadt-Prinzip auch bei bindigen Böden?
Ja, aber mit anderem Schwerpunkt. DWA-A 138 setzt für die Versickerung Durchlässigkeitsbeiwerte etwa zwischen 1 × 10⁻³ m/s und 1 × 10⁻⁶ m/s voraus. Bei geringerer Durchlässigkeit treten Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung, Retentionsdächer, Verdunstungsflächen und die Nutzung als Betriebswasser an die Stelle der Versickerung.
Welcher Wartungsaufwand entsteht bei Schwammstadt-Elementen?
Der Aufwand ist überschaubar, aber verbindlich zu planen. Mulden und Filterschichten werden gemäht, von Sedimenten und Laub befreit und auf Verschlämmung kontrolliert; Rigolen benötigen Spül- und Kontrollschächte für die Inspektion, Retentionsdächer regelmäßige Kontrolle der Abläufe und Drosseln. Ein Betriebs- und Unterhaltungsplan gehört zu den Antragsunterlagen der wasserrechtlichen Erlaubnis.
