Leichtflüssigkeitsabscheider — StormWater Solutions

Ein Leichtflüssigkeitsabscheider ist eine Abwasserbehandlungsanlage, die Stoffe mit geringerer Dichte als Wasser, vor allem Mineralöle, Kraftstoffe und Schmierstoffe, vom Abwasser trennt, bevor dieses in die Kanalisation oder ein Gewässer gelangt. Die Anforderungen an Bauart, Leistung und Kennzeichnung regelt DIN EN 858-1, die zwischen Klasse I und Klasse II unterscheidet; Bemessung, Einbau und Betrieb in Deutschland ergänzt DIN 1999-100. Eingesetzt wird die Anlage überall dort, wo Umgang mit Leichtflüssigkeiten stattfindet, etwa auf Tankstellen, in Werkstätten, Waschanlagen und auf Betriebshöfen.

Funktionsprinzip und Aufbau

Die Trennung beruht auf dem Dichteunterschied. Im beruhigten Zufluss steigen Leichtflüssigkeiten auf und sammeln sich als Schicht an der Wasseroberfläche, während schwerere Feststoffe absinken. Eine vollständige Anlage besteht deshalb aus mehreren Stufen: Der Schlammfang hält Sand, Schlamm und abfiltrierbare Stoffe zurück und schützt die nachfolgenden Bauteile vor Verlegung. Im Abscheiderraum erfolgt die eigentliche Trennung; bei Klasse I unterstützt ein Koaleszenzeinsatz den Vorgang, indem feine, dispergierte Öltröpfchen an großer innerer Oberfläche zu größeren, aufstiegsfähigen Tropfen zusammenwachsen. Der selbsttätige Abschluss verschließt den Ablauf über einen tarierten Schwimmer, sobald die aufgeschwommene Ölschicht das zulässige Speichervolumen erreicht, und verhindert so den Austrag ins Netz. Hinzu kommen Probenahmeeinrichtung, Lüftung und, je nach Ausführung, Warngeräte für Ölschichtdicke und Aufstau. Emulsionen aus Reinigungsprozessen lassen sich mit diesem Prinzip nicht trennen und erfordern eine gesonderte Behandlung. Die Stufen können in einem Behälter zusammengefasst oder als getrennte Bauteile hintereinander angeordnet werden; entscheidend ist in beiden Fällen eine durchgängig beruhigte Strömung ohne Kurzschlussströme.

Klassen nach DIN EN 858-1

Die Norm unterscheidet die Klassen nach dem zulässigen Restgehalt an Leichtflüssigkeiten im Ablauf, geprüft unter genormten Bedingungen.

Klasse Funktionsprinzip Restgehalt im Ablauf Typische Anwendung
Klasse I Koaleszenzabscheider, Zusammenführung feiner Tröpfchen am Einsatz Höchstens 5 mg/l Einleitung in ein Gewässer, Tankstellen und Flächen mit hoher Anforderung
Klasse II Schwerkraftabscheider ohne Koaleszenzeinsatz Höchstens 100 mg/l Einleitung in die Kanalisation, sofern der Betreiber dies zulässt
Kombination Klasse II und Klasse I Vorabscheidung in der Schwerkraftstufe, Feinabscheidung im Koaleszenzteil Höchstens 5 mg/l Hoher Ölanfall mit gleichzeitig strenger Ablaufanforderung

Bemessung der Nenngröße nach DIN 1999-100

Die Nenngröße NS beschreibt den hydraulischen Durchsatz, für den die Anlage die geforderte Ablaufqualität einhält. Sie wird nicht geschätzt, sondern rechnerisch aus mehreren Anteilen ermittelt: dem Regenwasserabfluss der angeschlossenen befestigten Flächen, dem Schmutzwasserabfluss aus Zapfstellen, Waschplätzen und Hochdruckreinigern sowie Zuschlagsfaktoren. Der Erschwernisfaktor berücksichtigt den Einsatz reinigungsaktiver Stoffe, der Dichtefaktor die Dichte der zu erwartenden Leichtflüssigkeit; beide erhöhen die erforderliche Nenngröße. Für den Regenwasseranteil ist die ortsbezogene Regenspende maßgebend, die aus Starkregenauswertungen wie KOSTRA-DWD 2020 abgeleitet wird. Getrennt davon wird das Schlammfangvolumen festgelegt, das sich nach dem zu erwartenden Schlammanfall richtet und bei Waschplätzen und Baustellenverkehr deutlich größer ausfällt als bei überdachten Flächen. Zu prüfen sind ferner das Speichervolumen für Leichtflüssigkeiten, der Rückstauschutz und die Zugänglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge. Für die Anlage sind die Verwendbarkeitsnachweise und die Zulassung der Bauart zu beachten.

Betrieb, Wartung und Prüfung

Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und muss ein Betriebstagebuch führen. Zur Eigenkontrolle gehört die regelmäßige Kontrolle der Ölschichtdicke und des Schlammstands, weil die Anlage bei Erreichen des Speichervolumens über den selbsttätigen Abschluss dicht setzt und die Fläche dann nicht mehr entwässert werden kann. Die Wartung durch fachkundiges Personal ist halbjährlich durchzuführen; dabei werden Einbauten und Koaleszenzeinsatz gereinigt, der Schwimmer auf Funktion und Tarierung geprüft, Warngeräte kontrolliert und die Entleerungsintervalle bewertet. Alle fünf Jahre ist eine Generalinspektion vorgesehen, für die die Anlage vollständig entleert und gereinigt wird: geprüft werden Dichtheit, baulicher Zustand, die vollständige Ausrüstung und die Übereinstimmung mit der Bemessung, insbesondere nach Nutzungsänderungen. Abgeschiedene Leichtflüssigkeiten und Schlämme sind als Abfall nachweispflichtig zu entsorgen. Kommunale Entwässerungssatzungen können strengere Vorgaben enthalten.

Verwandte ViaCon-Lösungen

Die Behandlung von belastetem Niederschlagswasser ordnet ViaCon den StormWater Solutions zu; Anlagen zur Reinigung sind unter ViaCon Treat Solutions zusammengefasst, die konkreten Bauformen für die Abscheidung unter Öl- und Benzinabscheider. Den planerischen Zusammenhang stellen die Beiträge zur Straßenentwässerung als typischem Zuflussbereich, zum Niederschlagswasser mit seinen Belastungen, zur Kanalisation als Vorflut sowie zur Entwässerung als Oberbegriff her.

Häufige Fragen zu Leichtflüssigkeitsabscheidern

Worin unterscheiden sich Klasse I und Klasse II?

Im zulässigen Restgehalt an Leichtflüssigkeiten im Ablauf und damit im Aufbau. Klasse I arbeitet mit Koaleszenzeinsatz und hält höchstens 5 mg/l ein, Klasse II als reiner Schwerkraftabscheider höchstens 100 mg/l. Welche Klasse zulässig ist, gibt die wasserrechtliche Erlaubnis oder die Entwässerungssatzung vor; bei Einleitung in ein Gewässer wird regelmäßig Klasse I verlangt.

Wie wird die Nenngröße bestimmt?

Rechnerisch nach DIN 1999-100 aus dem Regenwasserabfluss der angeschlossenen Flächen, dem Schmutzwasserabfluss der Zapfstellen und Waschplätze sowie den Zuschlägen für reinigungsaktive Stoffe und für die Dichte der Leichtflüssigkeit. Der Schlammfang wird getrennt bemessen und richtet sich nach dem erwarteten Schlammanfall. Nutzungsänderungen erfordern eine erneute Prüfung der gewählten Nenngröße.

In welchen Abständen ist eine Wartung erforderlich?

Die Wartung durch fachkundiges Personal erfolgt halbjährlich und umfasst Reinigung der Einbauten, Prüfung des selbsttätigen Abschlusses und Kontrolle der Warneinrichtungen. Alle fünf Jahre kommt eine Generalinspektion mit vollständiger Entleerung, Dichtheitsprüfung und Bewertung des baulichen Zustands hinzu. Unabhängig davon führt der Betreiber regelmäßige Eigenkontrollen von Ölschichtdicke und Schlammstand durch und dokumentiert sie.

Kann die Anlage Emulsionen zurückhalten?

Nein, nicht in stabiler Form. Die Trennung beruht auf dem Dichteunterschied; stabile Emulsionen, wie sie durch Tenside aus Reinigungsmitteln oder Hochdruckreinigung entstehen, steigen nicht auf und passieren die Anlage weitgehend. Deshalb sind emulgierende Reinigungsmittel im Einzugsbereich zu vermeiden. Fällt emulgiertes Abwasser prozessbedingt an, ist eine gesonderte Behandlungsstufe vorzusehen.