Hochwasserschutz umfasst alle bau-, wasser- und planungstechnischen Maßnahmen, die Schäden durch Überflutung von Gewässern vermeiden oder begrenzen. Er wird nicht als absolute Sicherheit, sondern als Schutzgrad definiert, der über die Jährlichkeit des Bemessungsereignisses angegeben wird, etwa HQ100 für ein Hochwasser mit einem mittleren Wiederkehrintervall von hundert Jahren. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz mit den Regelungen zu Überschwemmungsgebieten und den Bauverboten nach Paragraf 78 WHG. Der übergeordnete Rahmen ergibt sich aus der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, die Gefahren- und Risikokarten sowie zyklisch fortzuschreibende Managementpläne verlangt.
Schutzgrade und Bemessungsereignisse
Grundlage jeder Schutzmaßnahme ist die Festlegung des Bemessungsereignisses. Aus der Hochwasserstatistik eines Gewässerabschnitts wird ein Abfluss mit definierter Jährlichkeit abgeleitet, aus diesem der Wasserstand und daraus die Höhe der Schutzanlage einschließlich eines Freibords. Wichtig ist die korrekte Lesart der Jährlichkeit: Sie ist ein statistischer Mittelwert, keine Garantie eines Abstands zwischen zwei Ereignissen. Zwei HQ100-Ereignisse können in kurzer Folge auftreten.
| Schutzgrad | Mittleres Wiederkehrintervall | Jährliche Überschreitungswahrscheinlichkeit | Typische Einordnung |
|---|---|---|---|
| HQ10 | 10 Jahre | 10 % | häufiges Hochwasser, Grundlage für Gewässerunterhaltung und einfache Vorsorge |
| HQ50 | 50 Jahre | 2 % | Zwischenstufe, unter anderem bei Bauwerken im Gewässer |
| HQ100 | 100 Jahre | 1 % | Regelschutzziel im Siedlungsbereich, Grundlage der Überschwemmungsgebiete |
| HQextrem | deutlich seltener als HQ100 | kleiner als 1 % | Extremszenario der Gefahrenkarten, Grundlage für Überlastfall und Krisenmanagement |
Für den Nachweis eines Schutzgrads sind Wasserstand, Einstaudauer, Wellenschlag, Grundwasseranstieg und die Standsicherheit der Anlage im durchströmten Zustand zu betrachten. Ebenso wichtig ist die Frage, was bei Überschreitung geschieht: Eine Anlage, die im Überlastfall schlagartig versagt, ist ungünstiger als eine, die kontrolliert überströmt wird.
Technischer Rückhalt und natürliche Retention
Technische Maßnahmen wirken lokal und schnell. Dazu gehören Deiche und Hochwasserschutzwände, Hochwasserrückhaltebecken und Polder, Talsperren mit Hochwasserschutzraum, Schöpfwerke sowie mobile Systeme, die im Ereignisfall aufgebaut werden. Mobile Elemente entlasten das Ortsbild, setzen aber eine belastbare Vorwarnzeit, geschulte Kräfte und regelmäßige Übungen voraus, weil ihre Wirksamkeit vollständig von der rechtzeitigen Montage abhängt.
Natürlicher Rückhalt setzt weiter oben im Einzugsgebiet an: Gewässeraufweitung und Rückverlegung von Deichen, Reaktivierung von Auen, Wiedervernässung, standortgerechte Landnutzung, Entsiegelung und dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser in der Fläche. Diese Maßnahmen verringern und verzögern die Abflussspitze und wirken zugleich auf Gewässerökologie und Grundwasserneubildung. In Siedlungsgebieten übernehmen Rückhalte- und Speicheranlagen diese Aufgabe technisch; Speicher aus korrugierten Stahlwellenrohren erlauben große Volumina unter befahrbaren Flächen dort, wo oberirdisch kein Raum verfügbar ist. Für die Bemessung solcher Rückhalteräume ist das Regelwerk DWA-A 117 maßgeblich, für die Niederschlagsbelastung die Starkregenstatistik KOSTRA-DWD 2020.
Rechtsrahmen: Überschwemmungsgebiete und Risikomanagement
Die Länder setzen Überschwemmungsgebiete auf Grundlage des WHG fest, in der Regel anhand eines Hochwassers mit hundertjährlicher Jährlichkeit. In diesen Gebieten gilt nach Paragraf 78 WHG grundsätzlich ein Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung von Bauwerken; Ausnahmen sind nur unter engen, im Einzelfall nachzuweisenden Bedingungen zulässig, insbesondere wenn Rückhalteraum ausgeglichen wird und der Wasserstand nicht nachteilig verändert wird. Für Risikogebiete außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete bestehen abgestufte Anforderungen.
Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie verlangt zusätzlich eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Szenarien häufig, mittel und selten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne mit Zielen und Maßnahmen. Beides wird in Zyklen fortgeschrieben, sodass Planungen an den jeweils aktuellen Kartenstand anzuschließen sind. Für Vorhaben in Gewässernähe ist die wasserrechtliche Genehmigung der maßgebende Verfahrensschritt; Retentionsraumverlust und Abflussveränderung sind darin nachzuweisen.
Objektschutz und Eigenvorsorge
Wo kein flächiger Schutz besteht oder das Extremszenario betrachtet wird, tritt der Objektschutz hinzu. Wirksam sind wasserdicht ausgebildete Bauteile unterhalb des Bemessungswasserstands, Aufkantungen und Schwellen an Zugängen, abschottbare Öffnungen, der Verzicht auf schadensanfällige Nutzungen in Kellergeschossen und die Sicherung von Heizungs- und Elektrotechnik. Häufig unterschätzt wird der Rückstau aus der Kanalisation: Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene sind nach DIN 1986-100 über eine Hebeanlage oder eine geeignete Rückstausicherung zu schützen, weil sonst Wasser über die Grundleitung in das Gebäude gelangt, ohne dass das Gewässer überhaupt ausufert. Ergänzend sind Notwasserwege auf dem Grundstück, Alarm- und Einsatzpläne sowie die Kenntnis des eigenen Gefährdungsniveaus aus den Gefahrenkarten Teil einer belastbaren Vorsorge.
Verwandte ViaCon-Lösungen
Die Bausteine für Rückhalt, Ableitung und Speicherung von Wasser sind in den StormWater Solutions zusammengefasst; ausgeführte Schutzanlagen und Systemvarianten zeigt die Seite zu den Hochwasserschutzsystemen, und für unterirdische Rückhalte- und Speicherbauwerke stehen die ViaCon Storm Solutions zur Verfügung. Die Abgrenzung zur Überflutung aus Niederschlag erläutert der Beitrag zum Starkregen, die Bemessung von Rückhalteräumen der Eintrag zum Rückhaltebecken. Wie Rückhalt und Versickerung im Siedlungsraum zusammenwirken, beschreibt der Beitrag zur Schwammstadt, und für die Doppelnutzung von Speichervolumen ist der Eintrag zum Löschwasserbehälter einschlägig.
Häufige Fragen zum Hochwasserschutz
Was bedeutet HQ100 genau?
HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in hundert Jahren erreicht oder überschritten wird; die jährliche Überschreitungswahrscheinlichkeit beträgt damit ein Prozent. Es handelt sich um einen Erwartungswert aus der Hochwasserstatistik, nicht um einen festen Abstand zwischen zwei Ereignissen. Zwei Ereignisse dieser Größenordnung können in kurzer Folge auftreten.
Darf in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gebaut werden?
Grundsätzlich nicht: Paragraf 78 WHG verbietet in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung von Bauwerken. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und unter engen Bedingungen möglich, insbesondere wenn verlorener Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand nicht nachteilig verändert wird und die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird. Zuständig ist die Wasserbehörde.
Reicht ein Schutzgrad HQ100 aus?
HQ100 ist im Siedlungsbereich ein verbreitetes Schutzziel, aber keine Obergrenze. Das Schutzziel ist objektbezogen festzulegen und richtet sich nach Schadenspotenzial, kritischer Infrastruktur und Vorwarnzeit. Zusätzlich ist stets das Extremszenario zu betrachten, weil jede Anlage einen Überlastfall hat. Entscheidend ist, dass dieser kontrolliert abläuft und in Einsatz- und Evakuierungsplanungen abgebildet ist.
Wie unterscheiden sich Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge?
Hochwasserschutz bezieht sich auf ausufernde Gewässer und arbeitet mit Wasserständen, Deichen und Rückhalteräumen im Einzugsgebiet. Starkregenvorsorge betrifft Überflutungen aus dem Niederschlagsereignis selbst, unabhängig von einem Gewässer, und arbeitet mit Fließwegen, Notabflusswegen, Rückhaltung in der Fläche und der Leistungsfähigkeit der Entwässerung. Beide Betrachtungen sind erforderlich und ersetzen sich nicht.
