Ein Löschwasserbehälter ist eine bauliche Anlage zur Bereitstellung von Löschwasser als unabhängige Löschwasserversorgung, wenn das Trinkwassernetz die erforderliche Menge nicht liefern kann. Er wird überwiegend unterirdisch ausgeführt und über eine Saugstelle von Löschfahrzeugen entnommen. Der maßgebende Löschwasserbedarf wird aus dem Arbeitsblatt DVGW W 405 und dem Brandschutzkonzept beziehungsweise dem Brandschutzbedarfsplan abgeleitet, die technische Ausführung unterirdischer Behälter regelt DIN 14230. Für die Erreichbarkeit gelten die Anforderungen der DIN 14090 an Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken.
Löschwasserbedarf und Bemessungsgrundlagen
Der Löschwasserbedarf wird nicht frei gewählt, sondern aus der baulichen Situation abgeleitet. Das Arbeitsblatt DVGW W 405 nennt Richtwerte für den Grundschutz in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung; sie werden als Volumenstrom über eine Löschzeit von zwei Stunden angesetzt. Aus Volumenstrom und Löschzeit ergibt sich das bereitzustellende Volumen. Für Betriebe mit erhöhtem Risiko, große Hallen, Lager mit besonderer Brandlast oder bauordnungsrechtlich geforderten Objektschutz tritt eine objektbezogene Ermittlung an die Stelle des Richtwerts; maßgebend ist dann die Festlegung im Brandschutznachweis in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.
| Bedarfsstufe | Volumenstrom | Volumen bei zwei Stunden Löschzeit |
|---|---|---|
| Richtwert Grundschutz, geringe Bebauungsdichte | 800 l/min entsprechend 48 m³/h | 96 m³ |
| Richtwert Grundschutz, verdichtete Bebauung | 1 600 l/min entsprechend 96 m³/h | 192 m³ |
| Erhöhter Bedarf bei größerer Gefahr der Brandausbreitung | 3 200 l/min entsprechend 192 m³/h | 384 m³ |
| Objektschutz mit besonderer Brandlast | objektbezogen aus dem Brandschutznachweis | objektbezogen festzulegen |
Bei der Volumenfestlegung ist zu beachten, dass nur das tatsächlich entnehmbare Volumen zählt. Ein Totraum unter der Saugkorbebene, ein Freibord und eine Reserve für Verdunstung oder Leckage sind bei der Bemessung des Behälters zu berücksichtigen, damit die geforderte Menge im Ereignisfall auch verfügbar ist.
Bauarten unterirdischer Löschwasserbehälter
Unterirdische Löschwasserbehälter lassen sich als geschlossene Bauwerke aus korrugierten Stahlwellenrohren mit dichtender Innenauskleidung, als Betonbehälter aus Fertigteilen oder Ortbeton sowie als abgedichtetes Erdbecken ausführen. Stahlwellrohr-Behälter erreichen große Volumina bei geringem Materialaufwand, werden in Segmenten angeliefert und in kurzer Bauzeit montiert; die Wasserdichtheit stellt eine Geomembran oder eine geosynthetische Tondichtungsbahn her. Ihr Tragverhalten beruht wie bei allen verfüllten Stahlbauwerken auf dem Verbund mit dem umgebenden Boden, weshalb Bettung, Verfüllmaterial und lagenweise Verdichtung nach den Anforderungen der ZTV E-StB ausschlaggebend für die Standsicherheit sind.
Nachzuweisen sind zusätzlich die Lasten aus Überdeckung und Verkehr, wenn die Fläche über dem Behälter befahren wird, sowie die Auftriebssicherheit im leeren Zustand bei hohem Grundwasserstand. Die Überdeckung übernimmt gleichzeitig den Frostschutz und hält das Wasser dunkel und kühl, was der Wasserqualität zugutekommt. Bei kombinierter Nutzung als Rückhalte- und Löschwasserspeicher ist das Löschwasservolumen konstruktiv so abzutrennen, dass es unabhängig vom Betriebszustand der Rückhaltung dauerhaft vorhanden bleibt.
Saugstelle, Zufahrt und Anlagentechnik
Die Entnahme erfolgt über eine Saugstelle, deren Ausbildung über die Nutzbarkeit der ganzen Anlage entscheidet. Begrenzend ist die geodätische Saughöhe der Feuerlöschkreiselpumpe: Der Höhenunterschied zwischen Pumpe und niedrigstem Wasserspiegel darf 7,5 m nicht überschreiten. Daraus folgen die zulässige Einbautiefe des Behälters und die Lage des Saugschachts. Vorzusehen sind ein frostfrei zugänglicher Saugschacht oder Sauganschluss, ein Saugkorb mit ausreichendem Abstand zur Sohle, kurze und dichte Saugleitungen sowie eine dauerhafte Kennzeichnung der Entnahmestelle mit einem Hinweisschild.
Die Anlage muss außerdem im Einsatzfall erreichbar sein. Nach DIN 14090 sind Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Löschfahrzeuge in Breite, lichter Höhe, Kurvenradien und Tragfähigkeit auszubilden und dauerhaft freizuhalten. Die Fläche an der Saugstelle ist so anzuordnen, dass das Fahrzeug ohne Rangieren aufstellen kann. Weitere Ausstattungselemente sind eine Füllleitung oder ein Befüllanschluss, eine Füllstandsanzeige, ein Überlauf mit gesichertem Ablauf sowie ein abschließbarer, kindersicherer Zugang für Kontrolle und Reinigung.
Wasserqualität, Wartung und Abnahme
Löschwasser muss keine Trinkwasserqualität aufweisen; entscheidend sind Verfügbarkeit, Feststofffreiheit und der Schutz der Pumpentechnik. Gleichwohl ist eine unkontrollierte biologische Belastung zu vermeiden, weil Algen und Ablagerungen den Saugkorb zusetzen. Geschlossene, dunkle und kühle unterirdische Behälter sind hier deutlich robuster als offene Becken. Wird der Behälter aus dem Trinkwassernetz befüllt, ist der Netzschutz gegen Rückfluss zwingend zu beachten.
Zur Instandhaltung gehören die regelmäßige Kontrolle von Füllstand und Dichtheit, die Prüfung von Saugleitung, Saugkorb, Schacht und Kennzeichnung, das Freihalten der Zufahrt sowie die periodische Reinigung mit Entfernung von Sedimenten. Prüfumfang und Intervalle ergeben sich aus DIN 14230 und den Festlegungen der zuständigen Brandschutzdienststelle; sie sind im Wartungsplan zu verankern und zu dokumentieren. Bei der Abnahme wird die Anlage üblicherweise gemeinsam mit der Feuerwehr auf Funktion geprüft, insbesondere durch einen Saugversuch an der vorgesehenen Aufstellfläche.
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Speicher- und Rückhaltebauwerke für Wasser sind in den StormWater Solutions zusammengefasst; die Systeme für die Löschwasserbereitstellung beschreiben die ViaCon Fire Solutions, und ausgeführte Anlagen sowie Anwendungsfälle zeigt die Seite zur Löschwasserbevorratung. Wie sich Speichervolumen für den Regenwasserrückhalt bemessen lässt, erläutert der Beitrag zum Rückhaltebecken. Für die Dichtung der Behältersohle sind die Einträge zur Bentonitmatte und zur Geomembran maßgeblich, und die übergeordnete Einordnung von Rückhalt und Schutzgraden liefert der Beitrag zum Hochwasserschutz.
Häufige Fragen zum Löschwasserbehälter
Wie groß muss ein Löschwasserbehälter sein?
Die Größe folgt aus dem Löschwasserbedarf nach DVGW W 405 und der angesetzten Löschzeit von zwei Stunden: Ein Bedarf von 48 m³/h führt auf 96 m³, ein Bedarf von 96 m³/h auf 192 m³ entnehmbares Volumen. Bei Objektschutz mit besonderer Brandlast gilt die Festlegung des Brandschutznachweises. Totraum, Freibord und Reserven sind zusätzlich einzurechnen.
Welche Saughöhe darf nicht überschritten werden?
Der Höhenunterschied zwischen der Feuerlöschkreiselpumpe und dem niedrigsten Wasserspiegel darf 7,5 m nicht überschreiten, andernfalls kann die Pumpe kein Wasser ansaugen. Diese Grenze bestimmt die zulässige Einbautiefe des Behälters, die Lage des Saugschachts und die Höhe der Aufstellfläche. Kurze, dichte Saugleitungen und ein sauberer Saugkorb sind dafür ebenfalls Voraussetzung.
Muss Löschwasser Trinkwasserqualität haben?
Nein. Löschwasser muss lediglich verfügbar, ausreichend feststofffrei und für die Pumpentechnik unschädlich sein. Zu vermeiden sind Algenwachstum und Sedimente, die den Saugkorb zusetzen; geschlossene unterirdische Behälter sind deshalb weniger anfällig als offene Becken. Wird aus dem Trinkwassernetz befüllt, ist der Schutz des Netzes gegen Rückfluss einzuhalten.
Welche Anforderungen gelten für die Zufahrt der Feuerwehr?
Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach DIN 14090 in Breite, lichter Höhe, Kurvenradien und Tragfähigkeit für Löschfahrzeuge auszubilden und dauerhaft freizuhalten. Die Fläche an der Saugstelle ist so anzuordnen, dass ein Fahrzeug ohne Rangieren aufstellen und die Saugleitung auf kurzem Weg verlegen kann. Kennzeichnung und Winterdienst gehören zur Betriebspflicht.
