Ein Ingenieurbauwerk ist im Straßen- und Wegebau ein Bauwerk mit besonderen statischen und konstruktiven Anforderungen, das dem Verkehrsweg dient und getrennt vom Erd- und Straßenbau geplant, erfasst und geprüft wird. Dazu zählen Brücken, Durchlässe, Tunnel, Trog- und Wannenbauwerke, Stützwände, Lärmschutzbauwerke und Verkehrszeichenbrücken. Planung und Ausführung richten sich nach den RE-ING, die Erfassung der Bauwerksdaten nach der ASB-ING. Jedes Ingenieurbauwerk erhält eine Bauwerksnummer, wird im Bauwerksbuch dokumentiert und unterliegt der Überwachung und Prüfung nach DIN 1076.
Definition und Abgrenzung nach RE-ING und ASB-ING
Der Begriff Ingenieurbauwerk grenzt Bauwerke ab, die nicht dem reinen Erd- oder Oberbau zuzuordnen sind, sondern eigene Tragwerke mit eigener Standsicherheitsberechnung, eigener Bauwerksakte und eigener Prüfpflicht bilden. Maßgebend ist im Bundesfernstraßenbereich das Regelwerk RE-ING, das die früheren Einzelrichtlinien für Entwurf und konstruktive Durchbildung zusammenführt. Die Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten (ASB-ING) regelt, welche Objekte als Bauwerk beziehungsweise Teilbauwerk erfasst werden und wie ihre Merkmale zu dokumentieren sind.
Wichtig ist die begriffliche Abgrenzung zum Honorarrecht: In der HOAI umfasst der Begriff Ingenieurbauwerke deutlich mehr Objekte, unter anderem Anlagen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie Anlagen des Wasserbaus. Wer Leistungsbilder und Honorare vertraglich regelt, arbeitet daher mit einer anderen Abgrenzung als bei der straßenbaulichen Bauwerkserfassung. In Ausschreibungstexten sollte deshalb angegeben werden, auf welches Regelwerk sich der Begriff bezieht.
Bauwerksarten und ihre Abgrenzungsmerkmale
Die wichtigste quantitative Abgrenzung betrifft Brücke und Durchlass: Bauwerke mit einer lichten Weite von 2,00 m und mehr gelten als Brücke, Bauwerke unter 2,00 m lichter Weite als Durchlass. Bei mehreren Öffnungen ist die Summe der lichten Weiten maßgebend. Die Unterscheidung ist nicht akademisch, denn sie entscheidet über Erfassung, Prüfumfang und Zuständigkeit.
| Bauwerksart | Abgrenzungsmerkmal | Maßgebende Regelwerke |
|---|---|---|
| Brücke | Lichte Weite von 2,00 m und mehr, bei mehreren Öffnungen als Summe | RE-ING, DIN 1076 |
| Durchlass | Lichte Weite unter 2,00 m, überwiegend zur Wasserführung | RE-ING, RAS-Ew |
| Tunnel | Umschlossener Verkehrsraum mit betrieblicher und sicherheitstechnischer Ausrüstung | RE-ING, RABT |
| Stützwand | Dauerhafte Sicherung eines Geländesprungs, Abtrag von Erddruck | DIN EN 1997-1, EBGEO |
| Lärmschutzbauwerk | Wand, Wall oder Kombination zur Minderung von Verkehrsgeräuschen | ZTV-Lsw |
Bauwerksnummer, Bauwerksbuch und Datenhaltung
Jedes Ingenieurbauwerk wird über eine eindeutige Bauwerksnummer identifiziert. Sie wird nach der ASB-ING aus der Nummer des topografischen Kartenblattes und einer laufenden Nummer gebildet und um eine Teilbauwerksnummer ergänzt, wenn ein Bauwerk aus mehreren konstruktiv getrennten Teilen besteht, etwa aus getrennten Überbauten je Richtungsfahrbahn. Über diese Nummer laufen Bauwerksakte, Prüfberichte, Erhaltungsplanung und Haushaltsmittel zusammen.
Das Bauwerksbuch nach DIN 1076 ist die zentrale Dokumentation über die gesamte Nutzungsdauer. Es enthält die Bestandsunterlagen, die konstruktiven Kenndaten, durchgeführte Instandsetzungen sowie sämtliche Prüfergebnisse. Die Bauwerksdaten werden in der Praxis im Programmsystem SIB-Bauwerke geführt, das die Erfassung nach ASB-ING und die Bewertung nach RI-EBW-PRÜF abbildet. Eine unvollständige Bauwerksakte erschwert jede spätere Nachrechnung, weil Angaben zu Baustoffen, Bewehrung und Gründung fehlen. Bei Ersatzneubauten und Verstärkungen ist daher schon in der Bauphase zu regeln, welche Bestands- und Bestandsvermessungsdaten der Verwaltung übergeben werden und in welcher Form die Dokumentation zu erfolgen hat.
Prüfpflicht und Zustandsbewertung nach DIN 1076
DIN 1076 regelt die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen. Vorgesehen sind gestaffelte Prüfarten:
- Hauptprüfung als handnahe Prüfung aller Bauwerksteile im Abstand von sechs Jahren
- Einfache Prüfung drei Jahre nach der Hauptprüfung
- Besichtigung im jährlichen Turnus
- laufende Beobachtung im Rahmen der Streckenkontrolle
- Prüfung nach besonderen Vorkommnissen, etwa nach Hochwasser, Brand oder Anprall
Die Bewertung der festgestellten Schäden erfolgt nach RI-EBW-PRÜF; die daraus abgeleitete Zustandsnote bewegt sich zwischen 1,0 für einen sehr guten und 4,0 für einen ungenügenden Bauwerkszustand. Die Noten fließen in die Erhaltungsplanung und die Priorisierung von Ersatzneubauten ein. Für Bauwerke mit Erdüberdeckung sind zusätzlich Verformungen des Tragprofils, der Zustand der Sohle und die Setzungen der Anschlussbereiche zu beurteilen.
Verwandte ViaCon-Lösungen
Für Neubau und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken bietet ViaCon mit den Lösungen für Brücken und Durchlässe vorgefertigte Tragsysteme an; vertiefende Informationen finden Sie auf den Seiten zum Brückenbauwerk aus Wellstahl und zum Durchlass für Straße und Bahn. Die Prüfarten und Intervalle sind im Beitrag zu DIN 1076 ausführlich beschrieben, die Bauweisen und Regelwerke im Beitrag zum Brückenbau. Für die Einordnung eines Bauwerks ist die lichte Weite das entscheidende Maß; ein typisches Ingenieurbauwerk im Nebennetz ist die Unterführung.
Häufige Fragen zu Ingenieurbauwerken
Wann zählt ein Bauwerk als Brücke und wann als Durchlass?
Als Brücke gilt ein Bauwerk ab einer lichten Weite von 2,00 m; darunter wird von einem Durchlass gesprochen. Bei mehreren Öffnungen ist die Summe der lichten Weiten anzusetzen. Die Einordnung entscheidet über die Erfassung in der Bauwerksdatenbank, über den Prüfumfang und über die Zuständigkeit innerhalb der Straßenbauverwaltung.
Wer ist für die Prüfung eines Ingenieurbauwerks verantwortlich?
Verantwortlich ist der Baulastträger, also je nach Straßenklasse der Bund, das Land, der Kreis oder die Gemeinde. Er beauftragt sachkundige Prüfingenieure mit der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und trägt die Verkehrssicherungspflicht. Die Prüfergebnisse sind im Bauwerksbuch zu dokumentieren; festgestellte Mängel müssen entsprechend ihrer Dringlichkeit in die Erhaltungsplanung überführt werden.
Was unterscheidet den Begriff nach RE-ING von dem der HOAI?
Die Regelwerke des Straßenbaus verwenden den Begriff für Bauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, etwa Brücken, Durchlässe, Tunnel und Stützwände. Die HOAI fasst Ingenieurbauwerke weiter und zählt unter anderem Anlagen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und des Wasserbaus dazu. Bei Vertragsgestaltung und Ausschreibung sollte daher angegeben werden, welche Definition gemeint ist.
Welche Unterlagen gehören in das Bauwerksbuch?
In das Bauwerksbuch gehören die Bestandsunterlagen mit Plänen und statischen Berechnungen, die konstruktiven Kenndaten, Angaben zu Baustoffen und Gründung, die Historie von Instandsetzungen und Verstärkungen sowie sämtliche Prüfberichte mit Zustandsnoten. Vollständige Unterlagen sind Voraussetzung für Nachrechnungen, für die Bewertung von Schwerlasttransporten und für eine belastbare Erhaltungsstrategie.
